Moratorium abgelehnt: Verkehrskommission billigt rechtswidrige Bauprojekte

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Regierungsbezirk Köln, 13.04.2022 – Die Fraktion DIE LINKE. / Volt hatte vergangenen Freitag in der Verkehrskommission des Regionalrats Köln eine Resolution eingebracht mit der Forderung, den Bundesverkehrswegeplan für die anstehenden Infrastrukturprojekte im Regierungsbezirk Köln zu überarbeiten. Denn Gutachten zufolge ist der Bundesverkehrswegeplan 2030 rechtswidrig. Doch die Resolution und das darin geforderte Moratorium wurden abgelehnt.

„Es ist schade, dass die Mitglieder der Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Regionalrat Köln mal wieder nicht mutig genug waren, sich zu einer tatsächlichen Verkehrswende zu bekennen“, so Beate Hane-Knoll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende. „Eine mehrheitliche Zustimmung zu unserer eingebrachten Resolution wäre ein zukunftsweisendes Zeichen gewesen. Die Überprüfung und Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans für die anstehenden Maßnahmen im Regierungsbezirk Köln sind erforderlich, um alte Planungen an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.“

Die Fraktion DIE LINKE. / Volt hatte in ihrer Resolution dafür geworben, das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung zu einer Überprüfung und Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufzufordern, sodass Ziele wie die Reduktion von Treibhausgasen, Schadstoffen und Lärm, der Schutz der Natur sowie die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme und Ziele der sozialen Gerechtigkeit erfüllt werden. Zudem sollte die Einhaltung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG 2021) überprüft werden. Solange diese Überprüfung und Überarbeitung nicht abgeschlossen seien, sollten alle voraussichtlich umweltbeeinflussenden Vorhaben im Regierungsbezirk Köln ausgesetzt werden.

„Das Bundes-Klimaschutzgesetz von 2021 muss umgesetzt werden. Treibhausgase, Schadstoffe, Lärm sowie die Flächeninanspruchnahme müssen reduziert werden“, sagt Beate Hane-Knoll. „Nicht umsonst haben sich mittlerweile viele Bürger*innen in Initiativen zusammengeschlossen und fordern mit unterschiedlichen Aktionen zuständige Politiker*innen zu einem Umdenken auf. Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln steht an ihrer Seite und unterstützt ihre Forderungen.“

Auch Elena Witzel, beratendes Mitglied der Fraktion DIE LINKE. / Volt in der Verkehrskommission, sieht das Abstimmungsergebnis über die Resolution als „ein erschütterndes Signal für die dringend notwendige Verkehrswende zur Erreichung der Klimaziele.“ CDU, SPD und FDP einige die Kurzsichtigkeit ihrer Entscheidungen. „Insbesondere der geplante Autobahnausbau im Regierungsbezirk Köln wirkt sich mehr als kontraproduktiv aus. Die Eingriffe in die Natur und die entstehenden Emissionen beim Bau und Betrieb sind mit einer lebenswerten Zukunft unverträglich“, so Witzel.

 

Hintergrund

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) trat 2016 in Kraft und beruft sich auf Prognosen der Verkehrsentwicklungen sowie auf Ziele aus dem Jahr 2014. Die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens, dem Deutschland ein Jahr später beigetreten ist, konnten daher noch nicht berücksichtigt werden. Selbst in der Stellungnahme des Umweltbundesamtes heißt es schon 2016: „Daher muss festgestellt werden, dass der Entwurf des BVWP 2030 bei der Umweltprüfung faktisch durchgefallen ist.“[1]

Ähnlich vernichtend fällt ein Jahr später das Ergebnis des Sachverständigenrats für Umweltfragen aus: “Der Bundesverkehrswegeplan 2030 verfehlte zudem elf der zwölf von der Bundesregierung aufgestellten Umweltziele.”[2]

Auch das vom BUND in Auftrag gegebene Rechtsgutachten beschreibt, dass der Bundesverkehrswegeplan 2030 nicht die Vorgaben des EU-Rechts erfüllt. Demnach ist er rechtswidrig, weil er Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-RL) nicht beachtet. Dieser sieht vor, im Rahmen der vorgeschriebenen Umweltprüfung einen Umweltbericht zu erstellen, damit die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie vernünftige Alternativen berücksichtigt, ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

 

Eine bessere Infrastruktur führt auch wieder zu mehr Verkehr

Friedrich Jeschke, Fraktionsvorsitzender von DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln, argumentierte schon in der vorangegangenen Sitzung der Verkehrskommission am 12.11.2021, dass auch der im Bundesverkehrswegeplan beschriebene Bau der Rheinspange nicht nur aus Sicht von Klima- und Umweltschutz bedenklich ist. Denn eine stärker ausgebaute Infrastruktur sorgt nur kurzfristig für einen besser fließenden Verkehr: Durch eine verbesserte Anbindung ziehen Menschen in weiter außen liegende Stadtteile, wo sie das Auto noch häufiger verwenden müssen. Auch der internationale Durchgangsverkehr steigt. So sorgt eine ausgeweitete Infrastruktur für mehr gefahrene Straßenkilometer pro Verkehrsteilnehmer*in und erhöht die absolute Anzahl der Autos auf der Strecke.

Diesen Effekt nennen Verkehrswissenschaftler Fundamental Law of Highway Congestion (übersetzt: Grundlegendes Gesetz der Autobahnüberlastung)[3], demzufolge sich einige Jahre nach einer Straßenverbreiterung immer der Status quo wieder einstellt oder der Verkehr sogar schlechter fließt als vor dem Ausbau. Der Effekt wurde in Studien weltweit bestätigt, von Japan[4] bis in die USA. Erst vergangenes Jahr bekräftigte eine neue, groß angelegte Studie aus Barcelona den Effekt für die 545 größten Städte Europas (darunter Köln): “Our results confirm that in the long run, and in line with the ’fundamental law of highway congestion’, the expansion in cities of lane kilometers causes an increase in vehicle traffic that does not solve urban congestion” (wörtlich übersetzt: “Unsere Ergebnisse bestätigen, dass die Ausweitung der Fahrbahnkilometer in den Städten langfristig und in Übereinstimmung mit dem „grundlegenden Gesetz der Autobahnüberlastung“ eine Zunahme des Fahrzeugverkehrs verursacht, die die Überlastung der Städte nicht löst”)[5].

Die Zunahme des Verkehrs ist auch Straßen.NRW bekannt. So prognostizieren sie innerhalb kurzer Zeit ein erhöhtes Verkehrsaufkommen von bis zu 36.000 Fahrzeugen pro Tag, allein durch die neue Brücke[6]. Der Verkehr wird aber mindestens so lange stetig steigen, bis das Stauaufkommen genauso hoch ist wie vor dem Ausbau. Für jeden Einzelnen bedeutet das im schlimmsten Fall, dass sich die durchschnittliche Fahrzeit verschlechtert, im besten Fall aber maximal so hoch ist wie vor dem Ausbau. Ist dieser Punkt erreicht, wird sich das nun höhere Verkehrsaufkommen neue, schnellere Wege suchen. Das heißt, auch die versprochene Entlastung der angrenzenden Städte wird langfristig nicht gelingen.

Auf direkte Nachfrage von Volt Köln bestätigte die Autobahn GmbH, dass Ihnen der Effekt als Breass-Paradoxon[7] bekannt sei[8]. Vorkehrungen, um dem Effekt entgegenzuwirken, seien keine getroffen worden.

 

Siehe unten die eingereichte Resolution zur Sitzung der Verkehrskommission am 8. April 2022:

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[1] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/stellungnahme_des_umweltbundesamtes_zum_entwurf_des_bundesverkehrswegeplans_2030_mit_umweltbericht.pdf

[2] https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2016_2020/2017_11_SG_Klimaschutz_im_Verkehrssektor.pdf?__blob=publicationFile&v=13

[3]  The Fundamental Law of Highway Congestion –  Gilles Duranton & Matthew A. Turner

[4] The fundamental law of highway congestion revisited: Evidence from national expressways in Japan -Wen-Tai Hsu et al Singapore Management University

[5] Congestion in Highways when tolls and railroads matter: Evidence from European cities. – Miquel-Àngel Garcia-López et al.

[6] https://rheinspange.nrw.de/wp-content/uploads/2020/06/Rheinspange_Verkehrsuntersuchung_Bericht.pdf

[7] Braess-Paradoxon – Wikipedia

[8] Das Breass-Paradoxon ist nicht derselbe Effekt wie das “Fundamental Law of Traffic Congestion”, es ist ein weiterer Faktor, der sich negativ auf den Verkehrsfluss auswirkt, welcher sich nicht auf die Verbreiterung, sondern auf den Neubau von Straßen bezieht.


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