Stellungnahme Windenergiezonen Stadt Bornheim

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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim,

wir danken Ihnen zunächst aufrichtig für ihre demokratische Teilnahme an dem sehr wichtigen Transformationsprozess der regionalen Energieversorgung. Wir haben von Ihnen verschiedene Zusendungen zu den Windenergieanlagen (kurz WEA) erhalten, die auf Bornheimer Stadtgebiet geplant sind bzw. diskutiert werden.

Dazu nehmen wir hiermit gerne Stellung.

Kurz & Knapp:

  • Es ist noch nichts entschieden: Das Verfahren ist derzeit in der Diskussion und es gibt keine Frist bis Ende Juni.
  • Es gibt einen regelmäßigen Austausch zwischen Stadt und Bezirksregierung. Folglich findet durchaus eine Abwägung statt und die Stadt Bornheim wird nicht ungerecht oder ungleich behandelt.
  • Es gibt Fehlinformationen und Unklarheiten

Etwas Ausführlicher:

Zu Beginn möchten wir appellieren, die Dinge sachlich, fair und respektvoll zu diskutieren. Einige Zusendungen enthielten neben sehr validen Argumenten und berechtigten Fragen leider unsachliche Punkte, sowie bereits widerlegte und mitunter verleumderische Behauptungen gegenüber der Bezirksregierung und dem Regierungspräsidenten. Hiervon nehmen wir klar Abstand und bitten um Besonnenheit. Es gibt aus unserer Sicht keine „autokratischen“ oder „willkürlichen“ Entscheidungen „über alle hinweg“ seitens der Bezirksregierung Köln.

Wie Sie den Worten Ihres Bürgermeisters Christoph Becker[1] in den vergangenen Tagen entnehmen konnten, stehen alle beteiligten Parteien und Verwaltungen im Austausch.

Eine Betrachtung davon möchten wir exemplarisch aus Sicht unserer Regionalratsfraktion für Sie darlegen: Die lokale Planung, also die ihrer Stadt Bornheim, soll beim Thema Erneuerbare Energien durch den Regionalrat Köln und die Regionalplanungsbehörde nicht ersetzt werden. Die aktuelle Diskussion ist vielmehr genau die, wie die Planungen der Stadt Bornheim sogar angerechnet werden können.

Der erstmals überhaupt in der Regionalplanung aufzustellende „Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien[2]“ setzt das Wind-An-Land-Gesetz der Bundesregierung[3] um. Dabei müssen Flächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien ausgewiesen werden – diese können allerdings durch lokale Planung „übertrumpft“ bzw. grundsätzlich angerechnet werden. Diese Möglichkeit nennt sich „Positivplanung“. Auch die Anrechnung bestehender oder bereits konkret geplanter Flächen ist möglich. Bei den Planungen der Stadt Born gibt es genau hier aktuelle Klärungen – mit der Bezirksregierung und den Fraktionen des Regionalrates aus unserer Sicht auf Seite der Stadt Bornheim.

Anmerkung unserer Fraktion: Es ist sicherlich zu diskutieren, ob eine Fläche pauschal dazu geeignet ist eine Leistung in energetischer Form zu „leisten“. Das Wind-An-Land-Gesetz zwingt die Landesplanungsbehörden – und damit auch dann die Regionalplanung und die Regionalräte – über Flächen zu diskutieren, anstelle eine dreidimensionalen Planung zu erstellen, wie und wo sich Energie „gewinnen“ lässt. Das Vorgehen „Fläche schafft Erneuerbare Energien“ führt so zu Konflikten.

Hier gibt es derzeit im laufenden Verfahren folglich noch Klärungspunkte. Die Situation in Bornheim hat hier eine Konstellation ergeben, die nun durch die Landes- und Regionalplanung geprüft wird. Hierzu möchten wir darauf aufmerksam machen, dass der aktuelle Status des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien auf Regionalplanerischer Ebene sowohl noch in der Entwurfsphase ist, als auch durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster sehr genau betrachtet wird.

Der Aufstellungsbeschluss des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln ist für den Herbst 2024 geplant

Konkret von der Webseite der Bezirksregierung[4]:

Der erste Beschluss für die „Vorbereitungen zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ wurde am 09.12.2022 vom Regionalrat Köln gefasst. Am 17.04.2023 wurde die Öffentlichkeit durch eine Bekanntmachung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz über die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für den Planungsraum des Regierungsbezirks Köln unterrichtet. Ein zweiter Beschluss des Regionalrats folgte am 18.08.2023. Im Rahmen dessen wurde der Zeitplan zur Aufstellung des Teilplans zum Regionalplan Köln nachjustiert. Zurzeit erfolgt die Erarbeitung des Planentwurfes, inklusive Umweltprüfung.

Der Aufstellungsbeschluss des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln ist für den Herbst 2024 geplant.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Öffentlichkeit haben dann die Möglichkeit im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben (§ 9 Absatz 2 ROG; § 19 Landesplanungsgesetz NRW).

Bezirksregierung Köln

Dies bedeutet:

Auf Ebene der Regionalplanung erfolgt der Beschluss zur Aufstellung noch. Ab dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Eingaben zu diesem dann veröffentlichten Entwurf an uns und die Planungsbehörde zu richten. Unsere Fraktion geht derzeit davon aus, dass der Entwurf rechtssicher sein wird – und damit die konkreten Bedenken und Argumente, die auch Sie als auch der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge e.V. (LSV) sowie die Stadt Bornheim vorgebracht haben, berücksichtig sind.

In der aktuellen Entwurfsplanung werden viele verschiedene Regelungen und Vorgaben durch das Team der Bezirksregierung sorgfältig geprüft. Das Ergebnis ist ein erster Entwurf, der ordentlich fachlich und politisch  diskutiert wird. Dabei ist allen Beteiligten der zusätzliche Klärungsbedarf in Bornheim bewusst – und der Tenor ist hier überparteilich klar: Das kann aktuell so nicht beschlossen werden.

Hier stellen wir als Fraktion fest, dass die Informationen von der Bezirksregierung Köln als Planungsbehörde umgehend an Kommunen und Fraktionen geteilt  und alle Konflikte und Entwicklungen transparent festgehalten wurden. Alle mit dem Thema befassten  Mitarbeitenden der Planungsbehörde sind gut erreichbar und können genau erklären, was der Status ist. Zudem ist der Rhein-Sieg-Kreis im Regionalrat Köln mit beratender Stimme vertreten.

Da das gesamte Verfahren noch nicht angeschlossen ist, werden weiterhin Fakten gesammelt und betrachtet. Es erfolgen fast wöchentlich dazu Informationsupdates und (meist digitale) Versammlungen.

Wertminderung ihrer Immobilien und andere Standorte

Die Abwägung bei derartig zukunftsweisenden Entscheidungen ist unbestritten sehr groß und muss sorgfältig getroffen werden. Als man sich vor Jahrzehnten entschloss zwei gigantische Braunkohlelöcher in unserer rheinischen Region abzubaggern, damit der Strom bis heute günstig aus der Steckdose kommt, wurden kritische Positionen wie Ihre einfach vom Tisch gewischt.

Heute stecken wir mitten in der Transformation um bezahlbare und nachhaltige Energie. Dabei sind Windkraft und Photovoltaik essenziell. Unserer Fraktion ist es besonders wichtig Flächenversiegelungen zu vermeiden. Die für Wind- und Solarenergie benötigten Flächen betrachten wir immer sorgfältig. Genauso haben wir allerdings die Verantwortung für  bezahlbare und nachhaltige Energie vor Ort zu Stehen. Kurze Transportwege sorgen für niedrige Netzentgelte – und die Gesetzgebung ermöglicht, dass Bürgerinnen und Bürger von der Stromerzeugung vor Ort profitieren. Darauf hat auch Ihr Bürgermeister in seinem Schreiben klar hingewiesen: Sie erhalten im Stadthaushalt Einnahmen durch Erneuerbare Energien.

Wir verstehen Ihre Sorgen, können allerdings bisher keine Anzeichen für solche Wertminderungen von bis zu 30% erkennen. Als Fraktionsvorsitzender, 40 Jahre alt und mit Kleinkind, erlaube ich mir eine persönliche Anmerkung: Solch örtliche Nachhaltigkeit ist für meine Generation und Folgende ein klarer Standortvorteil.

Während also über 80 Jahre Braunkohle für bezahlbare Energie gesorgt hat, ist es nun notwendig die Energiegewinnung neu zu verteilen – und dabei wird sehr darauf geachtet, wo welche WEA-Zonen entstehen. Die Region um die Tagebaue von RWE stellen auch große Flächen zur Verfügung. Unsere Fraktion vertritt die Auffassung, dass es bei dieser gemeinschaftlichen Mammutaufgabe nicht förderlich ist mit dem Finger auf andere zu Zeigen. Dafür ist das Thema und die notwendige Lösung zu wichtig. 

Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium unserer Fraktion. Daher werden wir sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte sehr sorgfältig abwägen.

Ihre Einsendungen haben klar aufgezeigt, dass in Bornheim Gesprächsbedarf besteht. Wir stehen dazu, auch in Bezug auf Gespräche vor Ort, im Austausch mit dem LSV.

Zur anstehenden öffentlichen Sitzung des Regionalrates Köln am 28.06.2024 haben wir eine entsprechende Anfrage eingereicht. Sie wird (in Kürze) auch auf der Tagesordnung zu finden sein.

Herzliche Grüße

Friedrich Jeschke (Volt)                                Beate Hane-Knoll (DIE LINKE)

Fraktionsvorsitzender                                    stellvertretende Fraktionsvorsitzende


[1] https://www.bornheim.de/aktuelles/aktuelles-zur-windenergie

[2] https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/regionalplanung/neuaufstellung-regionalplan-koeln

[3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/wind-an-land-gesetz-2052764

[4] https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/regionalplanung/neuaufstellung-regionalplan-koeln-6


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