RR 2021-06-25 – Antrag Verschiebung TOP 11

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Dieser Antrag wurde abgelehnt. Bereits die Begründung wurde mit Verweis auf „Es geht hier nur um die Tagesordnung“ abgewürgt.  Der ursprüngliche TOP 11 wurde beschlossen. Aufgrund der notwendigen Teilfläche für die Firma haben wir hier mit einer Stimme dafür (Volt) gestimmt, und mit einer enthalten (DIE LINKE.) Leider hat unser Kompromissvorschlag nicht einmal die Diskussion erhalten.


Antrag Verschiebung TOP 11 – 24. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches, Stadt Geilenkirchen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion DIE LINKE. / Volt schlägt eine Änderung und Vertagung des Tagesordnungspunktes 11 vor. Nach Begutachtung der relevanten Planungsunterlagen spricht sich unsere Fraktion dafür aus, diese Änderung nochmals in die Überprüfung der Planungsbehörde zu geben mit folgender Begründung:

Die LBBZ GmbH hat den Flächenbedarf bei der Stadt Geilenkirchen 2019 angemeldet und noch während der Corona Pandemie bekräftigt zu expandieren, so in der lokalen Presse am 29.07.20201. Unsere Fraktion spricht sich daher dafür aus, die dazu vorgesehenen 10 ha zu bewilligen und hierzu einen Aufstellungsbeschluss voll zu unterstützen.

Der zugrunde liegende Beschluss der Stadt Geilenkirchen sieht allerdings weitere 10 ha vor, die in die Vermarktung gehen sollen. Hier sehen wir allerdings einen Konflikt mit Umweltaspekten und dem Bedarf. Hierzu zitieren wir den Umweltbericht:
Wie bereits beim Schutzgut Boden aufgeführt, zeichnen sich laut Stellungnahme vom
Geologischen Dienst NRW (vom 28.10.20) die Böden der Fläche als „Wasserspeicher
im 2-Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion“
aus.

Unversiegelte Flächen und hohe schurzbedürfte Böden sind zu schützen, insbesondere in Bezug auf die Bewältigung mit den bereits sicht- und spürbaren Folgen des Klimawandels. Die südliche Planfläche weist besonders schützenswerte Böden auf, deren Versiegelung wir als nicht notwendig erachten.

Ein weiterer Punkt ist der Bedarf. Der ursprüngliche Beschluss datiert aus dem Juni 2019 und eine Recherche am 24.06.2021 ergab, dass in Geilenkirchen aktuell 18 Objekte mit einer Gesamtfläche von 2.278 m² und Gewerbeflächen mit insgesamt 5 ha zur Verfügung stehen. Es steht in Zweifel ob der Bedarf die Änderung der Regionalplanung rechtfertigt.
Unsere Fraktion spricht sich dafür aus, die Änderung auf die 10 ha für die LBBZ GmbH zu beschließen, die anderen 10 ha allerdings nicht zu versiegeln. Da Punkt 11 nicht abgelehnt, sondern neu erarbeitet werden soll, sprechen wir uns für eine Verkleinerung der Fläche aus.

Beschlussvorschlag:

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln unterstützt die Anregung Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches, Stadt Geilenkirchen in Teilen. Die zuständige Planungsbehörde wird beauftragt zur nächsten Sitzung des Regionalrates einen neuen Aufstellungsbeschluss für die für die LBBZ GmbH benötigten 10 ha zu fassen und diese im nördlichen Bereich der vorgesehenen Fläche zu berücksichtigen. Damit sollen die besonders schutzbedürftigen Böden im südlichen Bereich vor Versiegelung bewahrt bleiben. Es wird beschlossen, dass die Planungsbehörde zur nächsten Regionalratssitzung eine aktuelle Bedarfsanalyse für die weiteren 10 ha vornimmt, damit der Regionalrat eine Entscheidungsgrundlage mit aktuellen Daten hat.

Unser Antrag:

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